Angst vor dem Amtsarzt – Was passiert bei der amtsärztlichen Untersuchung für Beamte?

Was erwartet Beamte und Beamtenanwärter bei der amtsärztlichen Untersuchung? Welche Tests werden gemacht und wie bewertet der Amtsarzt die Ergebnisse?

Amtsärztliche Untersuchung für Beamte und Beamtenanwärter

Ob Referendarinnen und Referendare oder angehende Verwaltungsbeamte: Es gibt kaum Beamtenanwärter/innen, die sich keine Sorgen machen, wenn die schriftliche Untersuchungsanordnung für den Amtsarzt vorliegt. Doch woher kommt diese Angst? Wir sind bei unserer Recherche tatsächlich auf viele dramatisierenden Erzählungen und Mythen rund um die amtsärztliche Untersuchung gestoßen. Mit diesen Legenden möchten wir gerne aufräumen und Ihnen die unbegründete Angst vor dem Termin nehmen.

Jede/r angehende Beamtin und Beamte muss sich vor der endgültigen Verbeamtung einer amtsärztlichen Untersuchung unterziehen. Bei „Nichtbestehen“ sinken die Chancen auf die gewünschte Beamtenstatus. Der Termin wird in der Regel über das zuständige Gesundheitsamt vergeben, sobald Ihnen die Untersuchungsanordnung vorliegt. Doch was sich hier anhört wie eine Prüfung, ist viel harmloser als Sie glauben. Es geht lediglich darum, die Dienstfähigkeit für Ihre zukünftige Beamtenlaufbahn festzustellen.

Warum ist eine amtsärztliche Untersuchung für Beamtenanwärter Pflicht?

Der Übergang in den Beamtenstatus ist gesetzlich geregelt und muss nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung erfolgen. Da eine Verbeamtung auf Lebenszeit gilt, muss sich der Dienstherr – also Ihr Arbeitgeber – zuvor rückversichern, dass Sie gesundheitlich in der Lage sind, Ihrem Beruf lange genug ohne Einschränkungen auszuüben: Durch das ärztliche Gutachten soll feststellt werden, wie hoch das Risiko einer Dienstunfähigkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze ist. Diese Bescheinigung muss also bei Übernahme ins Verhältnis Beamter bzw. Beamtin auf Probe vorgelegt werden.

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Wann ist ein Besuch beim Amtsarzt nötig?

Es gibt viele Gründe, für die ein amtsärztliches Gutachten vorausgesetzt wird. Geprüft werden unter anderem:

  • die gesundheitlichen Voraussetzungen für eine Anstellung,
  • die Arbeits-, Erwerbs- oder Dienstfähigkeit,
  • die gesundheitlichen Bedingungen für einen Ruhestand
  • mögliche Folgen eines Dienstunfalls,
  • die Notwendigkeit ambulanter oder stationärer Rehabilitationsmaßnahmen
  • die Prüfungsfähigkeit (bei einer bundes- oder landesgesetzlichen Regelung),
  • die Fahrtauglichkeit nach Straßenverkehrszulassungsordnung.

Wann ist man gesundheitlich geeignet für eine Verbeamtung?

Bei der amtsärztlichen Untersuchung wird geprüft, ob Ihr Gesundheitszustand den Anforderungen zur Übernahme in das Beamtenverhältnis genügt. Das Gesundheitszeugnis dient jedoch nur als Entscheidungshilfe für den jeweiligen Dienstherren. Denn weder die „gesundheitliche Eignung“ noch die Ausschlusskriterien sind eindeutig definiert und immer im Zusammenhang mit dem Arbeitsfeld zu setzen. Steht Ihnen eine Zukunft in der Verwaltung bevor oder möchten Sie als Lehrer bzw. Lehrerin verbeamtet werden? Hier kann Ihre körperliche Verfassung anders bewertet werden – gerade was die psychische Belastungsfähigkeit angeht.

WICHTIG: Wir können Ihnen leider keine Einschätzung Ihrer Chancen für die Verbeamtung aufgrund Ihres Gesundheitszustandes geben. Die Entscheidung hängt immer vom jeweiligen Arzt ab. Wir führen keine Rechtsberatung durch, sondern geben Ihnen einen Überblick über mögliche Ausschlussgründe. Wünschen Sie sich eine fundierte Einschätzung Ihrer Chancen auf eine Verbeamtung, halten Sie Rücksprache mit Ihrem Dienstherren oder Ihrem Amtsarzt.

Wann kann die Übernahme ins Beamtenverhältnis abgelehnt werden?

Um Ihre bevorstehende Verbeamtung abzulehnen, muss Ihr Dienstherr eine eindeutige Begründung vorlegen. Es muss belegt werden, dass eine Diensttauglichkeit (z.B. aufgrund einer schweren Erkrankung wie Multiple Sklerose) nicht gegeben ist. Schwierig kann eine Verbeamtung außerdem werden, wenn Sie aktuell in psychotherapeutischer Behandlung sind oder bereits eine Psychotherapie hinter sich haben.

Wichtig: Es wird immer der konkrete Einzelfall, die Art der Erkrankung und die Prognose beurteilt! Bei traumatischen Erlebnissen wird die Inanspruchnahme einer Therapie beispielsweise oft positiv bewertet. Es gibt zudem die Möglichkeit, gegen die Ablehnung der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit Widerspruch einzulegen. Daraufhin kann es mit Ihrem Dienstherrn zu einer gütlichen Einigung kommen, andernfalls steht Ihnen die Einleitung eines Klageverfahrens offen.

Was passiert bei der amtsärztlichen Untersuchung?

Der Ablauf der Untersuchungen sowie die spätere Gewichtung der Ergebnisse können sich von Arzt zu Arzt, aber auch in den einzelnen Bundesländern leicht unterscheiden. Neben der „Überprüfung der Dienstfähigkeit“ sind laut Verordnung des Landes NRW „auch das unterschiedliche gesundheitliche Verhalten, die unterschiedlichen Lebenslagen, die unterschiedlichen Gesundheitsrisiken und Krankheitsverläufe sowie die unterschiedliche Versorgungssituation der Frauen und Männer zu berücksichtigen.“

Zu Beginn müssen Sie – wie bei jedem anderen Arzt – einen Fragebogen zu ihrer Person ausfüllen. In jedem Fall sollten Sie diesen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten. Werden wichtige Information verschwiegen oder nachweislich falsche Angaben gemacht, kann Sie das später Ihren Beamtenstatus oder sogar den Job kosten. Nach der Verordnung gilt aber auch: „Den personalverwaltenden Stellen dürfen in der Regel nur die Ergebnisse der Untersuchung und dabei festgestellte Risikofaktoren, die die Dienstfähigkeit beinträchtigen, aus den Gutachten vorgelegt werden.“

Typische Fragen beim Amtsarzt:

  • die persönliche Krankengeschichte
  • bestehende Beschwerden
  • zurückliegende Krankenhausaufenthalte
  • frühere Operationen
  • ernsthafte Erkrankungen in der Familie
  • Medikamenteneinnahme
  • Nikotin- und Alkoholkonsum
  • Drogenkonsum
  • sportliche Aktivitäten

Im Anschluss werden Ihre Antworten mit dem zuständigen Arzt oder der zuständigen Ärztin besprochen. Sollten Ihnen Fragestellungen aus dem Fragebogen unklar sein, können Sie diese auch direkt mit dem Amtsarzt klären.

Typische Untersuchungen beim Amtsarzt:

  • Sehtest
  • Hörtest
  • Testen von Reflexen
  • Abhören und Abklopfen verschiedener Körperpartien
  • Messung von Puls und Blutdruck
  • Lungenfunktionstest
  • Blick in Mund und Rachen
  • Urinprobe
  • Blutprobe
  • Ruhe-EKG
  • Messung von Körpergröße und Gewicht (BMI)
  • Überprüfung des Gleichgewichtssinns und der Koordination

Alle Untersuchungen sind weder außergewöhnlich noch haben sie einen besonderen Schwierigkeitsgrad. Es werden nicht immer alle der hier genannten Tests durchgeführt.

Nach der Untersuchung erfolgt noch die sogenannte „Belehrung“ durch den Arzt. Hier werden Sie lediglich über die Wichtigkeit gesunder und ausgewogener Ernährung, sportlicher Aktivität und den Impfschutz informiert.

Wann bekommt man das Ergebnis der amtsärztlichen Untersuchung?

In einigen Fällen bekommen die Beamtenanwärter/innen direkt mitgeteilt, ob ihnen die gesundheitliche Eignung für die Verbeamtung bescheinigt wird. Stehen die Ergebnisse der Blutprobe noch aus oder müssen weitere Informationen Ihrer behandelnden Fachärzte eingeholt werden, bekommen Sie Ihr Ergebnis später mitgeteilt. Abhängig von den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften erhält Ihr Dienstherr dann eine Stellungnahme des Amtsarztes, ein Gesundheitszeugnis oder ein ärztliches Gutachten.

Mythen rund um den Besuch beim Amtsarzt

Vor allem im Netz kursieren immer noch viele Gerüchte rund um die Bewertung und Gewichtung der Untersuchungsergebnisse, die angehenden Beamten und Beamtinnen Angst machen. Zuerst einmal: Hören Sie nicht auf diese Erzählungen, insbesondere nicht auf die, die mit „Ich habe mal gehört, dass …“ beginnen. Im Folgenden wollen wir die wichtigsten Mythen aufklären bzw. widerlegen:

1. Der Amtsarzt ist besonders kritisch bei Übergewicht und Untergewicht.

Häufig hört und liest man, dass bei der ärztlichen Untersuchung der BMI (Body-Mass-Index) sehr kritisch begutachtet wird. Beamtenanwärter/innen mit leichtem Übergewicht steht einer Verbeamtung in der Regel nichts im Wege. Meist bedeutet ein BMI bis 30 keine Einschränkung. Die Bewertung des Ergebnisses ist allerdings immer abhängig von dem angestrebten Dienst. Für den Polizeidienst ist z.B. ein sehr guter Gesundheitszustand Voraussetzung – dieser wird gesondert vom Polizeiarzt geprüft. Angehende Lehrer und Lehrerinnen oder Verwaltungsbeamte werden hier weniger streng bewertet. Kritisch könnte es bei einem BMI ab 30 werden, da hier eine Fettleibigkeit (Adipositas) vorliegt.

Wichtig: Erfolgt aufgrund Ihres BMI eine Ablehnung der angestrebten Verbeamtung, können Sie mit einem Sachverständigengutachten Widerspruch einlegen. Außerdem gibt es die Möglichkeit, Adipositas als Behinderung anerkennen zu lassen.

2. Mit Schwerbehinderung hat man keine Aussicht auf eine Verbeamtung.

Ob als angehende Lehrer oder in der Verwaltung – auch mit einer Schwerbehinderung ist es möglich, als Beamter bzw. Beamtin eingestellt zu werden. Mit einer Schwerbehinderung müssen Sie nur das Mindestmaß an körperlicher Eignung für Ihren jeweiligen Dienst erfüllen. Im Falle einer Ablehnung können Sie sich an die zuständige Schwerbehindertenvertretung wenden.

3. Mit Vorerkrankung oder chronischer Krankheit hat man schlechte Chancen.

Auch chronische Erkrankungen oder Vorerkrankungen stellen nicht zwangsläufig ein Hindernis für die Beamtenlaufbahn dar. Die amtsärztliche Untersuchung wird trotzdem sehr häufig bestanden und die Dienstfähigkeit nicht in Frage gestellt. Wie oben erwähnt, ist die gesundheitliche Eignung nicht klar definiert und die Bewertung abhängig vom angestrebten Beruf. Hat der oder die Beamtenanwärter/in bereits im Arbeitsalltag gezeigt, dass er/sie die täglichen Aufgaben gut bewältigen kann, steht dem Beamtenstatus nichts im Wege. Sie haben zudem die Möglichkeit, sich von Ihrem Haus- oder Facharzt zuvor eine Bescheinigung ausstellen zu lassen, dass Ihre Erkrankung überstanden oder die Prognose positiv ist.

Wichtig: Wurden Sie trotz Vorerkrankung oder chronischer Krankheit verbeamtet, kann es beim Antrag für die private Krankenversicherung dennoch problematisch werden. Bevor Sie hohe Risikozuschläge oder die Ablehnung riskieren, sprechen Sie uns an: Wir können kostenlos anonyme Risikovoranfragen bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften stellen.

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Der Amtsarzt will Ihnen nichts Böses!

Fazit: Machen Sie sich keine unnötigen Sorgen vor der Untersuchung und handhaben Sie diese wie jeden anderen Arztbesuch auch. Haben Sie dennoch begründete Zweifel an einer Verbeamtung, können Sie zuvor Rücksprache mit Ihrem Fach- oder Hausarzt halten. Aber auch mit dem zuständigen Amtsarzt lassen sich Unklarheiten und Zweifel in einem offenen, ehrlichen Gespräch vor Ort sicher aus dem Weg räumen.

Mit Beamtenstatus von der privaten Krankenversicherung profitieren

Haben Sie die amtsärztliche Untersuchung bestanden und werden verbeamtet, profitieren Sie von der Beihilfe über Ihren Dienstherrn. Auch wenn Beamte sich theoretisch gesetzlich versichern können, ist die private Absicherung durch günstigere Tarife und bessere Leistungen die erste Wahl. Doch gerade bei den Beamtentarifen sind die Unterschiede zwischen den privaten Versicherungsgesellschaften enorm. Wir helfen Ihnen gerne (und kostenlos), zwischen „Billiganbietern“ und qualitativ hochwertigem Versicherungsschutz zu unterscheiden und das beste Angebot für Sie herauszufiltern.

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FAQs – Die wichtigsten Fragen zur amtsärztlichen Untersuchung

Was macht man bei einer amtsärztlichen Untersuchung?

Bei der amtsärztlichen Untersuchung wird Ihre Diensttauglichkeit für den angestrebten Beamtenstatus geprüft. Durch das ärztliche Gutachten soll festgestellt werden, wie hoch Ihr Risiko einer Dienstunfähigkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze ist.

Was fragt der Amtsarzt?

Im Grunde genommen wird der Amtsarzt Ihnen die gleichen Fragen stellen, die Sie bei Neuaufnahme in jeder Arztpraxis gestellt bekommen. Beispielsweise wird nach Erbkrankheiten, vergangenen Operationen, Alkohol- und Drogenkonsum, Zigaretten gefragt.

Was untersucht der Amtsarzt?

Normalerweise wird ein Hör- und Sehtest durchgeführt. Die Herz- und Lungenfunktion wird überprüft, Puls und Blutdruck gemessen. Außerdem sind Urin- und Blutuntersuchungen üblich sowie die Ermittlung des BMI. Neben Reflexen können auch Gleichgewichtssinn und Koordination getestet werden.

Was muss man zur amtsärztlichen Untersuchung mitbringen?

Zum Amtsarzt müssen Sie Ihren gültigen Personalausweis, Ihre Brille (wenn vorhanden) und mögliche Befunde zu chronischen Erkrankungen oder Vorerkrankungen mitbringen.

Kann man den Amtsarzt frei wählen?

Haben Sie von Ihrem Dienstherrn den schriftlichen Untersuchungsauftrag bekommen, vereinbaren Sie in der Regel einen Termin über das Gesundheitsamt ihrer Stadt. Über die Behörde wird Ihnen der zuständige Amtsarzt zugewiesen.